Forenzentrale des Königreiches Moncao
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Autor Beitrag
Thema: Wer hat noch Lust, wo stehen wir?
Bill

Antworten: 73
Hits: 4.200
19.06.2009 12:27 Forum: Zu Moncao


*schreckt aus dem schlaf hoch*
Thema: CartA-Abstimmungen
Bill

Antworten: 1
Hits: 900
15.02.2009 17:58 Forum: Zu Moncao


Danke für die Erinnerung, die Angelegenheit ist in Arbeit.
Thema: Nationalversammlung
Bill

Antworten: 83
Hits: 7.807
10.11.2008 11:05 Forum: Empfangshalle


Zitat:
Original von Lordi-Berenger
Bisher gibt es keinen Hofrat, denn wir haben ja auch kein neues System beschlossen. Es gibt einen Expertenrat der den König unterstützt.

Im Prinzip könnten wir auch ein komplett neues System konstruieren, also ist hier und jetzt der Zeitpunkt kreativ die Ideebn sprudeln zu lassen.


Ups. Da bin ich wohl der Geschichte tatsächlich etwas vorausgeeilt.

Ich wollte Ihre Ideen auch keineswegs abwürgen, nur zu sprudeln Sie, sprudeln Sie. :-)

Ein komplett anderes System als der Hofrat will mir unter den zwängen der momentanen Personalsituation nicht einfalle. Wir können den Hofrat auch gern vom Volk wählen lassen, aber meiner Meinung nach sollten wir das eben nur machen wen wir auch genug (Anzahl der Sitze +1) Kandidaten haben. Ansonsten wäre es momentan wohl das Beste die Leute vom König ernennen zu lassen.



Zitat:
Original von Dr. Reginald Julianus
Ich persönlich möchte ein Prinzip wie bei den Friedensrichtern in Amerika in der Realität nicht haben. Eine Wahl im Rahmen der Staatensimulation in Moncao finde ich dagegen wirklich reizvoll. Vielleicht sollte man insoweit die Amtszeit des Richters auf zwei LP ausweiten.
Jedoch käme so auch Leben in die Judikative und vielleicht würden endlich mal immer wieder Präzedenzfälle gebildet, indem man Alternativen zu vorigen Urteilen überdenkt, also die Falldaten abweichend für einen Präzedenzfall gestaltet. Das wiederum käme der Uni zugute, wo dann Juravorlesungen endlich mal nicht reine Gesetzesauslegungen sind.


Interessant wäre eine Judikative mit gewählten Richtern sicher. Natürlich müsste in diesem Fall dafür gesorgt werden das ständig die Möglichkeit der Berufung besteht.
Die Idee mit den zwei Legislaturperioden finde ich gut. Ich würde sie noch dahingehend verfeinern das ich die beiden Richterposten versetzt wählen lassen würde.
Verständlich was ich meine?
Richterposten A wird zur Wahl ausgeschrieben. Der Gewählte Richter ist nun für zwei Legislaturperioden im Amt. Nach Ablauf der ersten Legislaturperiode wird Richterposten B zur Wahl ausgeschrieben und ebenfalls für zwei Legislaturperioden eingesetzt. Und dann immer schon weiter im Wechsel.
So wäre zur Wahlzeit auch immer nur ein Richter im Wahlkampf.
Thema: Nationalversammlung
Bill

Antworten: 83
Hits: 7.807
09.11.2008 16:12 Forum: Empfangshalle


Ein Vorschlag den ich zumindest in der Theorie über einen Großteil der Strecke gut finde.

Den Hofrat vom Volk wählen zu lassen, ist mit Sicherheit der richtige Weg zurück in eine Demokratie.

Auch die Einsparung des Marschalls ist bei der Momentanen Personalsituation sicher eine gute Idee. Die Aufgabe der Verteidigung hat auch schon früher der Außenminister wahrgenommen. Könnten aber, da für Moncao ja ohnehin nur ein Verteidigungskrieg in Frage kommen würde auch dem Innenminister übertragen werden.

Was mir persönlich etwas aufstößt ist die Idee Richter direkt vom Volk wählen zu lassen. Mich beunruhigt einfach der Gedanke an einen Richter der Urteile zu Fällen hat wehrend er sich um seine Widerwahl bemüht, also im Wahlkampf ist.

Soweit zur Theorie, in der Praxis sind diese Vorschläge leider alle nur Änderungen auf dem Papier. Wie die momentane Zusammensetzung des Hofrates zeigt sind es nicht nur immer dieselben Leute die solche Posten besetzen, nein es sind auch noch nicht mal genug. Zum jetzigen Zeitpunkt sind immer noch zwei Stühle leer im Hofrat, also wo sollen da Leute für zwei weiter Richterposten herkommen.
Und auch die Wahl des Hofrates macht wohl nur Sinn wen man wenigstens einen Bewerber mehr als Posten hat.

Also unterm Strich sind das zwar fast alles gute Veränderungen, Momentan wohl leider aber nur etwas für die Theorie.
Thema: Unterschriftenmappe des Königs
Bill

Antworten: 17
Hits: 7.071
Unterzeichung des CartA Regelwerkes 09.11.2008 10:04 Forum: Empfangshalle


Vorlage des CartA Regelwerkes zur Unterschrift durch den Königs für den Beitritt Moncaos in die CartA und der Eintragung in die Karte der CartA.


Zitat:

Regelwerk der CartA
ABSCHNITT I - DIE CARTA


§ 1. Auftrag.
Die Cartographie-Assoziation (CartA) ist eine Organisation auf Meta-Ebene. Ihre Aufgabe ist ausschließlich die Erstellung und Pflege einer internationalen Gesamtkarte.


ABSCHNITT II - DIE VOLLVERSAMMLUNG


§ 2. Zusammensetzung.
(1) Ein Staat ist Mitglied der CartA, solange er auf ihrer Karte eingetragen ist.
(2) Jeder Mitgliedsstaat der CartA entsendet einen Delegierten in die Vollversammlung. Ausschließlich der jeweilige Delegierte vertritt die Interessen seines Mitgliedsstaates bei der CartA.
(3) Ein Wechsel des Delegierten eines Mitgliedslandes ist jederzeit möglich, allerdings nicht während laufender, geheimer Wahlen.

§ 3. Aufgaben.
(1) Die Vollversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens ein Drittel aller Delegierten eine Stimme abgegeben hat.
(2) Die Vollversammlung wählt die Mitglieder des Kuratoriums gemäß § 4.
(3) Die Vollversammlung entscheidet gemäß § 22 über Änderungen dieses Dokuments.


ABSCHNITT III - DAS KURATORIUM


§ 4. Zusammensetzung.
(1) Zur Ermittlung der Anzahl der Sitze wird die Anzahl der Mitglieder durch fünf geteilt und auf die nächste ganze Zahl abgerundet. Die Anzahl der Sitze darf dabei fünf nicht unter- und neun nicht überschreiten. Die Anzahl der Sitze wird ausschließlich zur Wahl eines neuen Kuratoriums bestimmt und bleibt unverändert, wenn sich die Anzahl der Mitglieder während der Amtszeit eines Kuratioriums verändert.
(2) Die Mitglieder des Kuratoriums werden von der Vollversammlung in allgemeiner, freier, geheimer und gleicher Wahl für sechs Monate gewählt.

§ 5. Aufgaben.
(1) Das Kuratorium entscheidet bei Anträgen auf Eintragung nach § 15 oder Gebietsmodifikationen nach § 16 anhand eines in der Grundordnung definierten Bewertungsbogens.
(2) Das Kuratorium kann der Vollversammlung gemäß § 22 Änderungen dieses Dokuments vorschlagen.


ABSCHNITT IV - DAS DIREKTORIUM


§ 6. Zusammensetzung.
(1) Das Direktorium besteht aus:
1. dem Direktor, der dem Direktorium vorsteht, das Forum administriert und Wahlen und Abstimmungen der Vollversammlung leitet;
2. dem Vizedirektor, der Kartenanträge bearbeitet und dem Kuratorium zur Bewertung vorlegt;
3. dem Direktor für Kartographie, der die Karte erstellt und pflegt.
(2) Die Mitglieder des Direktoriums können ihre Kompetenzen untereinander temporär delegieren.

§ 7. Wahl, Amtsenthebung.
(1) Die Mitglieder des Direktoriums werden in allgemeiner, freier, geheimer und gleicher Wahl mit absoluter Mehrheit der Mitglieder der Vollversammlung für sechs Monate gewählt.
(2) Findet sich im ersten Wahlgange nicht die nötige Mehrheit, wird eine Stichwahl zwischen den beiden Kandidaten mit den meisten Stimmen angesetzt. Ins Amt gewählt ist der Kandidat mit den meisten Stimmen. Findet sich auch im zweiten Wahlgang keine Mehrheit, entscheidet das Los.
(3) Ein Mitglied des Direktoriums kann des Amtes enthoben werden, wenn mindestens drei Mitglieder des Kuratoriums einen solchen Antrag stellen und gleichzeitig mit der Abwahl des Amtsinhabers ein durch die Antragsteller Vorgeschlagener mit absoluter Mehrheit der Mitglieder des Kuratoriums gewählt wird.

§ 8. Aufgaben.
(1) Das Direktorium sorgt für den ordnungsgemäßen Betrieb der CartA gemäß deren Regularien und entscheidet bei Fragen, die durch die Regularien der CartA nicht abgedeckt werden.
(2) Es übt das Hausrecht im Forum aus und genießt das Recht, Nutzer, die den Betrieb der Organisation behindern, stören, gegen die guten Sitten oder geltendes deutsches Recht verstoßen, mittels administrativer Maßnahmen zurechtzuweisen.


ABSCHNITT V - DAS SCHIEDSGERICHT


§ 9. Zusammensetzung.
(1) Das Schiedsgericht besteht aus drei Richtern. Zum Richter kann jeder Bürger eines Mitgliedsstaats gewählt werden, der weder Delegierter ist noch dem Kuratorium angehört.
(2) Die Richter werden für eine Dauer von 6 Monaten von den Delegierten der Vollversammlung in allgemeiner, freier, geheimer und gleicher Wahl mit absoluter Mehrheit gewählt. Die Wiederwahl ist zulässig.
(3) Falls ein Richter während seiner Amtszeit ausscheidet, findet eine Neuwahl statt. Der neugewählte Richter bleibt für die verbleibende Amtszeit des für inaktiv erklärten Richters im Amt. Ein Richter scheidet in folgenden Fällen aus:
1. Bei seinem Tod
2. Durch Rücktritt
3. Wenn er zu drei aufeinanderfolgenden Verfahren nicht erschienen ist

§ 10. Aufgaben.
(1) Das Schiedsgericht überwacht die Einhaltung dieser Grundordnung. Es entscheidet verbindlich und unwiderruflich über
1. das formal korrekte Zustandekommen von Beschlüssen und Entscheidungen des Direktoriums und des Kuratoriums gemäß der Grundordnung und eventueller Geschäftsordnungen,
2. die Vereinbarkeit von Beschlüssen und Entscheidungen des Direktoriums und des Kuratoriums mit der Grundordnung,
3. die Auslegung der Grundordnung im Falle von Streitigkeiten zwischen den verschiedenen Organen der CartA,
4. die Bewertung eines Staates für den Fall, dass ein Staat die Beurteilung einer Eintragung oder Gebietsmodifikation durch das Kuratorium anficht.
(2) Jeder Delegierte kann das Schiedsgericht anrufen, wenn er die Grundordnung verletzt sieht.
(3) Das Schiedsgericht trifft seine Entscheidung anschließend mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen.


ABSCHNITT VI - DIE KARTE


§ 11. Projektion.
(1) Die Karte der CartA liegt in querachsiger, flächengetreuer Azimutalprojektion (Wagners Entwurf 20b bzw. Wagner VII) vor. Sollte eine andere Projektionsart gewählt werden, sind nur derartige Projektionen zulässig, die die gesamte Karte als Kugel abbilden.
(2) Die Karte ist mit einem Netz aus Längen- und Breitengraden versehen, die Planquadrate mit einer Seitenlänge von 10° zwecks Rasterung bilden.
(3) Ein Pixel auf der Karte entspricht 358,7178 km².
(4) Die Karte ist nicht erweiterbar.

§ 12. Klimakarte.
Die in der Klimakarte festgelegten Klimazonen sind für alle Staaten als Ausgestaltungs- und Positionierungsrichtlinien zu beachten. Änderungen an der Klimakarte können vom Kuratorium beschlossen werden, allerdings nur in dem Ausmaße, dass weiterhin eine logisch nachvollziehbare Abgrenzung gegeben ist.


ABSCHNITT VII - EINTRAGUNGEN, ÄNDERUNGEN, LÖSCHUNGEN


§ 13. Eintragungsbedingungen.
(1) Jede Nation kann auf der Karte der CartA eingetragen werden oder einen Kartenplatz reservieren, sofern sie die folgenden Voraussetzungen erfüllt:
1. Die Nation muss sich ausdrücklich zur Virtualität bekennen.
2. Die Nation muss über ein Forum sowie eine Webpräsenz verfügen.
3. Reservierungen und Eintragungen sind nur auf freien Flächen zulässig.
4. Alle Planquadrate, die nur aus Wasserfläche bestehen, sind zunächst zur Besiedelung gesperrt.
5. Auf Beschluss des Kuratoriums können bestimmte Planquadrate, gleich ob Land- oder Wasserfläche, für Reservierungen und Eintragungen ge- und entsperrt werden.
(2) Plagiarismus wird nicht geduldet. Reservierungs- und Eintragungsanträge sind abzulehnen, wenn sie durch einen Staat gestellt werden, dessen Name oder Konzept offensichtlich von einem anderen Staat kopiert wurde oder wenn sie der heimtückischen Schädigung eines anderen Staates dienen.
(3) Veränderungen der Küstenlinien können bei der Eintragung im Rahmen der Grundordnung vorgenommen werden.

§ 14. Reservierung eines Kartenplatzes.
(1) Vor der Eintragung einer Nationen auf der Karte ist die Reservierung eines Kartenplatzes nötig.
(2) Ein Antrag auf Reservierung muss folgende Informationen enthalten:
1. voller Name der Nation,
2. Kurzname, der auf der Karte eingetragen werden soll,
3. URL zum Forum,
4. URL zur Website,
5. E-Mail-Adresse eines für den Antrag zuständigen Ansprechpartners,
6. Kartenausschnitt (von der Gesamtkarte, unskaliert) mit der genauen Größe und Position des gewünschten Staatsgebietes.
(3) Das Kuratorium entscheidet mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen über eine Reservierung. Grundlage für die Entscheidung ist die Einschätzung, ob ein folgender Eintragungsantrag Aussicht auf Erfolg haben wird.
(4) Ein bereits zugesprochene Reservierung kann durch Direktoriumsbeschluss in folgenden Fällen zurückgezogen werden:
1. Wenn nach 30 Tagen keine kontinuierliche Aktivität im entsprechenden Staate zu beobachten ist
2. Wenn nach 90 Tagen kein Antrag auf Eintragung gestellt wurde

§ 15. Eintragung.
(1) Zur endgültigen Eintragung auf die Karte der CartA muss ein Antrag auf Eintragung gestellt werden.
(2) Für die Eintragung müssen neben den in § 13 festgelegten folgende Bedingungen erfüllt sein:
1. Interne, kontinuierliche Aktivität von mindestens 90 Tagen im eigenen Forum
2. Keine gültigen Vetos der Anrainerstaaten und des Direktoriums
3. Die Erfüllung der vom Kuratorium festgelegten Mindestpunkte des Bewertungsantrages
4. Ein seit mindestens vierzehn Tagen gültiger Reservierungsstatus
(3) Ein Antrag auf Eintragung muss neben den bereits für die Reservierung notwendigen Informationen eine vollständige Liste aller vetoberechtigten Nationen enthalten.
(4) Das Kuratorium entscheidet mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen, ob alle Bedingungen als erfüllt angesehen werden.

§ 16. Gebietsmodifikationen.
(1) Ein Staat kann die Form seines Gebietes ändern, sofern die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
1. Keine gültigen Vetos der Anrainerstaaten, des Direktoriums und des Kuratoriums.
2. Im Falle einer Vergrößerung des Gebietes muss das zu erweiternde Gebiet hinreichend ausgestaltet sein.
(2) Die Einhaltung der Voraussetzungen wird vom Kuratorium mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen festgestellt. Im Falle einer Pattsituation entscheidet das Direktorium per Mehrheitsbeschluss.

§ 17. Zusammenschluss, Teilung und Abtretung von Staatsgebiet.
(1) Ein Staat kann sich dergestalt teilen, dass mehrere souveräne Staaten mit eigener Vertretung bei der CartA entstehen. Im Falle einer Teilung müssen alle künftigen Staaten die Eintragungsbedingungen erfüllen und entsprechende Informationen bei der CartA hinterlegt werden.
(2) Staaten können ihr Staatsgebiet zusammenschließen, sofern diejenigen Staaten, die sich zusammenschließen wollen, dem ausdrücklich bei der CartA zustimmen.
(3) Ein Staat kann Teile seines Staatsgebietes an einen anderen Staat abtreten, sofern beide Staaten dem ausdrücklich bei der CartA zustimmen.
(4) Die Einhaltung der Voraussetzungen wird vom Kuratorium mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen festgestellt. Im Falle einer Pattsituation entscheidet das Direktorium per Mehrheitsbeschluss.

§ 18. Vetorecht.
(1) Bei einem Antrag auf Eintragung oder Gebietsmodifikation genießen alle Staaten, deren Territorium im selben Planquadrat oder in einem angrenzenden Planquadrat wie das des Antragstellers liegt, Vetorecht. Zusätzlich kann das Direktorium per Mehrheitsbeschluss Veto einlegen.
(2) Ein Veto muss nachvollziehbar und schlüssig begründet werden. Als Vetogrund gelten Inkompatibilitäten in der Ausgestaltung des Antragstellers und Nicht-Information der Vetomacht; persönliche oder politisch motivierte Vetos sind unzulässig. Über die Stichhaltigkeit eines Vetos entscheidet das Direktorium per Mehrheitsbeschluss.
(3) Ein Veto ist nach Eröffnung des Eintragungs- oder Änderungsverfahrens innerhalb von 120 Stunden bei der CartA einzureichen.
(4) Wurde ein gültiges Veto eingelegt, wird das Verfahren unterbrochen, bis das Veto zurückgezogen wird.
(5) Ändert ein Staat seine Ausgestaltung nach der Eintragung entscheidend, können alle Staaten, die bei der Eintragung ein Vetorecht besessen hätten, Veto gegen diese Ausgestaltungsänderung einlegen. In diesem Falle wird der entsprechende Staat nach einer Frist von 30 Tagen gelöscht, sollte die Ausgestaltungsänderung nicht widerrufen oder passend abgeändert worden sein.

§ 19. Löschung.
(1) Ein Staat kann nur bei dauerhafter Inaktivität oder auf eigenen Wunsch gelöscht werden.
(2) Das Direktorium der CartA stellt die Inaktivität eines Staates fest, wenn in dessen Forum seit mindestens 30 Tagen kein Beitrag mehr verfasst wurde.
(3) Eine Löschung auf eigenen Wunsch erfolgt auf Antrag des Delegierten des entsprechenden Staates.
(4) In beiden Fällen wird der entsprechende Staat nicht sofort gelöscht, sondern zunächst als inaktiv gekennzeichnet. Innerhalb einer Frist von vierzehn Tagen kann der Löschung von Seiten des betroffenen Staates widersprochen werden.
(5) Erfolgt nach Einlegung des Widerspruchs innerhalb von 90 Tagen eine erneute Feststellung der Inaktivität des gleichen Staates, wird dieser ohne Widerspruchsfrist von der Karte gelöscht.


ABSCHNITT VIII - SCHLUSSBESTIMMUNGEN


§ 20. Rechtsanspruchsabsage.
Jeder auf der Karte der CartA eingetragene Staat verzichtet darauf, Rechtsansprüche auf aus seiner Eintragung resultierenden Umrisse oder Küstenlinien zu erheben.

§ 21. Abstimmungsvorschriften.
(1) Entscheidungen im Rahmen der Charta werden, sofern nicht ausdrücklich durch diese Grundordnung anders bestimmt, grundsätzlich mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefällt.
(2) Wahlen und Abstimmungen dauern grundsätzlich 120 Stunden. Sie werden vorzeitig beendet, wenn eine unumstößliche Mehrheit aller Abstimmungsberechtigten erreicht ist.

§ 22. Änderungen.
Dieses Dokument kann auf Vorschlag des Kuratoriums mit einer Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der Mitglieder der Vollversammlung geändert werden.

§ 23. Übergangsbestimmungen.
Im Rahmen eines Gründungsvertrages kann zeitweise von den Bestimmungen dieser Grundordnung abgewichen werden.

Thema: Vorbereitungen Vergabe des Doktortitels an Franz von Kohonen
Bill

Antworten: 15
Hits: 983
27.10.2008 19:51 Forum: Auditorium Maximum


*ist Neugierig und schaut mal vorbei*
Thema: Mal wieder Kartendiskussionen ohne ende
Bill

Antworten: 15
Hits: 3.072
25.10.2008 09:38 Forum: Zu Moncao


Nach eingehender Prüfung hat König Ruben Elia von Moncao über eine Teilnahme am Kartenprojekt „CartA“ entschieden. Ich wurde in meiner Funktion als Kartographiebeauftragter bevollmächtigt die nötigen Formalitäten für eine Aufnahme des Königreiches zu erarbeiten und in die Wege zu leiten.
Thema: Mal wieder Kartendiskussionen ohne ende
Bill

Antworten: 15
Hits: 3.072
19.10.2008 22:22 Forum: Zu Moncao


Da in der GF bisher kein Sterbenswörtchen darüber verloren wurde das diese Organisation „Geschichte“ sei konnte man sich an einer Diskussion zu diesem Thema auch nur schwerlich beteiligen.

Man wird sich mit dem Thema „CartA“ Beschäftigen und es wird auch eine Entscheidung getroffen werden.

Danke für Ihre Informationen.
Thema: Ernennung Lordi Berenger
Bill

Antworten: 5
Hits: 656
16.10.2008 18:37 Forum: Auditorium Maximum


*Klatscht Beifall und freut sich schon auf neues Leben an der UNI*
Thema: Anfrage Fluggenehmigung
Bill

Antworten: 73
Hits: 6.527
08.10.2008 16:37 Forum: Bürgersaal


Alternativ könnten Sie ja auch in Naturalien zahlen. Schicken Sie einfach einen Kasten Bier und ein paar Bratwürste oder eine andere Landesspezialität mit einem Ihrer Flugzeuge mit.
Thema: Ernennung Neuer Kartographiebeauftragter Moncaos
Bill

Antworten: 4
Hits: 1.899
07.10.2008 17:34 Forum: Empfangshalle


Danke für das Angebot ich werde darauf zurückkommen sollte es nötig werden.
Thema: Nationalversammlung
Bill

Antworten: 83
Hits: 7.807
06.10.2008 20:15 Forum: Empfangshalle


Tja, was will man da noch sagen, das ist ein klares und einfach strukturiertes System. Und was am wichtigsten ist, es ist machbar. Also mir gefällt es und man sollte es so schnell wie möglich umsetzen.
Ob wir dieses System später mal erweitern, ändern oder uns was ganz anderes ausdenken ist Zukunftsmusik. Diese Idee sorgt dafür dass in Moncao wieder gearbeitet werden kann und das ist es was wir im Moment brauchen.

Also meine Meinung ist. Last uns das machen!


Was die Kommunen betrifft. Ich bin ein Fan von Gut uns Stark Simulierten Kommunen, da steckt viel Potenzial sowohl für die Wirtschaftssimulation als auch für die Gesellschaftssimulation drin.
Aber das würde ich im Augenblick ganz Flexibel halten und gleichzeitig auch ein wenig Einsatz von den Bürgern der jeweiligen Stadt voraussetzen. Wer will das seine Stadt, seien Region stärker Simuliert oder besser Verwaltet wird, der kann sich ja dafür einsetzen und selbst was machen. Ich denke wer auch immer den Posten des Vogts inne hat wird sicher nicht meckern wen er/sie Hilfe bekommt.
Thema: Ernennung Neuer Kartographiebeauftragter Moncaos
Bill

Antworten: 4
Hits: 1.899
06.10.2008 09:43 Forum: Empfangshalle


Ich bedanke mich für das in mich gesetzte Vertrauen und werde die Aufgabe nach bestem Wissen und Gewissen ausfüllen.
Thema: Krönungszeremonie im Thronsaal
Bill

Antworten: 12
Hits: 2.303
02.10.2008 09:49 Forum: Empfangshalle


*schlüpft trotz seines Alters überraschend schnell, behände und vor allem leise hinein.*
Thema: Oik
Bill

Antworten: 11
Hits: 1.808
01.10.2008 11:46 Forum: Empfangshalle


Also ich finde schon Moncao sollte in der OIK vertreten sein. Also wen es kein andere machen will, mache ich es.
Thema: Oik
Bill

Antworten: 11
Hits: 1.808
25.09.2008 16:20 Forum: Empfangshalle


Ohne da jetzt schon was versprechen zu wollen. Was müsste man den da so machen?
Thema: Nationalversammlung
Bill

Antworten: 83
Hits: 7.807
16.09.2008 11:24 Forum: Empfangshalle


Ich bin fest davon überzeugt dass Ihr die Königswürde nach besten Wissen und Gewissen zum Wohle Moncaos ausfüllen würdet. Ich setze mein Vertrauen in vollem Umfang in einen „König Ruben Elia“.
Thema: Nationalversammlung
Bill

Antworten: 83
Hits: 7.807
15.09.2008 11:52 Forum: Empfangshalle


So wie sich die Lage darstellt haben wir in meinen Augen genau drei Möglichkeiten.

Radikalste Variante: Monarchie abschaffen. Ich glaube das will wohl keiner von uns.

Einen neuen König bestimmen. Da scheinbar wirklich gar keiner König sein will können wir die Möglichkeit wohl auch beerdigen. Oder will doch noch einer König werden? Meldungen los, los! *g*

Bleibt also nur noch, den Thron vorübergehend leer lassen und einen Thronverwalter einsetzen. Vielleicht kann man diese Aufgabe etwas abschwächen indem man sie Zeitlich begrenzt. Das neue Bürgerparlament könnte aller 6 Monate einen neuen Bestimmen, sollte der Amtierende nicht mehr wollen oder können.

Oder sieht noch jemand eine andere Lösung?
Thema: Nationalversammlung
Bill

Antworten: 83
Hits: 7.807
14.09.2008 08:17 Forum: Empfangshalle


Ich wollte mit meiner Aussage „Monarchen wählt man nicht“ nicht sagen das wir das nicht dürfen. Mir persönlich gefällt der Gedanke sich einen König zu Wählen nur nicht so recht.

Sollte sich wirklich niemand aus der Königsfamilie finden der unser neuer König sein will dann sollten wir, so zumindest meine Meinung, Sie als Thronverwalter behalten.
Thema: Nationalversammlung
Bill

Antworten: 83
Hits: 7.807
12.09.2008 13:28 Forum: Empfangshalle


Vorausschicken möchte ich dass ich der Auffassung bin, dass man Monarchen nicht wählt.

Die „von Moncao“ repräsentierten in der Vergangenheit Moncaos Monarchie und sie sollten dies auch in Zukunft tun.

So wäre auch mein Vorschlag Herrn Prof. Dr. Thasco in seiner Funktion als Thronverwalter zu bestätigen bis zu dem Tage wen ein Mitglied der „von Moncao“ wieder den Rechtmäßigen Platz auf dem Thron einnimmt.
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